Finanzierung
Bereitstellungszinsen vermeiden: die drei Hebel
Die kurze Antwort
Bereitstellungszinsen zahlst du auf den nicht abgerufenen Teil deines Darlehens, sobald die zinsfreie Zeit endet — üblich sind Sätze um 0,25 % pro Monat, also 3 % pro Jahr. Bei 200.000 € Restdarlehen sind das 500 € monatlich. Die drei Hebel dagegen: längere zinsfreie Zeit verhandeln, realistisch terminieren, Abrufe zügig einreichen.
Bereitstellungszinsen sind die einzige Bau-Ausgabe, für die du buchstäblich nichts bekommst: Sie bezahlen Geld, das herumliegt. Ein Rechenbeispiel zur Einordnung — dann die drei Hebel, sie klein zu halten.
Was da eigentlich passiert
Deine Bank sagt dir 340.000 € zu und muss sie ab da vorhalten. Für diesen Bereitschaftsdienst berechnet sie nach einer zinsfreien Schonfrist den vertraglich vereinbarten Bereitstellungszins pro Monat auf den noch nicht ausgezahlten Rest — verbreitet sind Sätze um 0,25 % pro Monat (3 % p. a.); dein konkreter Satz steht im Vertrag. Er läuft zusätzlich zum Sollzins auf das bereits Abgerufene: In der Bauphase zahlst du also doppelt — Sollzins auf das Gebaute, Bereitstellungszins auf das Wartende.
Beispiel: 340.000 € Darlehen, 6 Monate zinsfrei, 0,25 %/Monat, Abruf gleichmäßig über 14 Monate. Ab Monat 7 liegt der nicht abgerufene Rest bei grob 190.000 € und schmilzt monatlich — es entstehen mehrere hundert Euro pro Monat, in Summe schnell 2.000–3.000 €. Verzögert sich der Bau um ein halbes Jahr, verdoppelt sich das Bild. Deine eigenen Zahlen, monatsgenau mit derselben Engine wie in der App: der Bereitstellungszins-Rechner.
Hebel 1: Die zinsfreie Zeit verhandeln — vor der Unterschrift
Die bereitstellungszinsfreie Zeit ist Verhandlungsmasse wie der Zins selbst: Zwischen 6 und 24 Monaten ist am Markt vieles darstellbar, teils gegen einen kleinen Aufschlag auf den Sollzins. Die Entscheidung ist reine Arithmetik (siehe FAQ) — aber sie muss vor der Unterschrift fallen, danach verhandelt es sich schlecht. Kritisch für die Wahl: dein realistischer Zeitplan inklusive der Klassiker Baugenehmigung, Winter und Handwerker-Vorlauf.
Hebel 2: Ehrlich terminieren — die zinsfreie Uhr startet früh
Die Frist läuft ab Zusage/Vertragsschluss, nicht ab Baubeginn. Wer das Darlehen sechs Monate vor dem ersten Bagger unterschreibt („dann haben wir das mal fix“), verbrennt die Schonfrist im Wartestand. Besser: Finanzierung so takten, dass Zusage und Baustart nah beieinander liegen — und den Bauzeitenplan mit Puffer denken. Verzögerungsrisiken, die regelmäßig unterschätzt werden: Genehmigungsdauer, Erdarbeiten-Überraschungen, Lieferzeiten der Haustechnik.
Hebel 3: Abrufe nicht liegen lassen
Nach der Schonfrist kostet jede Woche, in der abrufbares Geld nicht abgerufen ist. Die Praxis-Routine:
- Rechnung kommt → sofort erfassen (nicht sammeln „für den nächsten Abruf in drei Wochen“)
- Nachweise komplett einreichen — fehlende Unterlagen sind der häufigste Abruf-Verzögerer; welche die Bank sehen will, steht in Bank-Nachweise für den Darlehensabruf
- Reihenfolge kennen: Viele Verträge sehen „erst Eigenkapital, dann Darlehen“ vor — wer das spät merkt, produziert Rückfragen statt Auszahlungen
In BOB siehst du im Finanzierungs-Tab, was abrufbar ist, welche Belege zum Abruf gehören und was die Warterei kostet — die Liquiditäts-Monatslinie rechnet Bereitstellungszinsen automatisch mit.
Quellen und Stand
- § 488 BGB — Darlehensvertrag (vertragliche Pflichten)Stand: 09/2026
Geprüft am 25.09.2026. Zahlen-Artikel werden vierteljährlich aktualisiert. Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Finanzberatung.
Häufige Fragen
Nach Ablauf der bereitstellungszinsfreien Zeit aus deinem Darlehensvertrag — je nach Bank und Verhandlung meist zwischen 6 und 24 Monaten ab Zusage. Danach berechnet die Bank den vereinbarten Monatssatz auf den noch nicht ausgezahlten Betrag, bis das Darlehen voll abgerufen ist.
Rechne beide Seiten: erwartete Bereitstellungszinsen ohne Verlängerung (Rechner!) gegen die Mehrkosten des Aufschlags über die gesamte Zinsbindung. Faustlage: Bei Projekten mit über 12–15 Monaten bis zur Vollauszahlung (Bauträger! Genehmigungsrisiko!) gewinnt häufig die Verlängerung; bei kurzen, planbaren Projekten selten.
Nur echt: Banken zahlen gegen Baufortschritt und Nachweise aus, nicht auf Vorrat. Was du abrufen kannst, bestimmt die Baustelle. Der Hebel liegt deshalb weniger im "früher wollen" als im "nichts liegen lassen": Rechnungen sofort einreichen, Nachweise komplett, keine Abruf-Bündelung aus Bequemlichkeit.
Weiterlesen
Hör auf zu rechnen. Fang an zu wissen.
Kostenlos starten →