Für Käufer vom Bauträger
Bauträger-Kauf: Der Ratenplan ist Gesetz. Kennst du es?
Beim Kauf vom Bauträger zahlst du nach Baufortschritt — höchstens 13 Raten aus festen Vomhundertsätzen, geregelt in der Makler- und Bauträgerverordnung. BOB hinterlegt deinen Ratenplan, prüft jede Rate dagegen und behält Sonderwünsche im Blick, bevor sie zur teuren Fußnote werden.

Woran es scheitert
Raten kommen, Fortschritt unklar
Die Rate „Rohbau fertig“ liegt im Briefkasten — aber ist der Rohbau fertig? Ohne Abgleich zahlst du auf Zuruf statt nach Baufortschritt.
Sonderwünsche summieren sich unsichtbar
Bessere Fliesen hier, eine Steckdose mehr da: Einzeln klein, zusammen fünfstellig — und selten sauber dokumentiert.
MaBV kennt kein Käufer auswendig
Erste Rate maximal 30 %, höchstens sieben Teilbeträge aus 13 Stufen: Die Verordnung schützt dich — aber nur, wenn jemand mitprüft.
So hilft BOB
Ratenplan einmal anlegen, immer prüfen
Du erfasst den Zahlungsplan aus deinem Vertrag mit MaBV-Stufen. Jede eingehende Rate wird gegen Prozentsatz, Reihenfolge und gemeldeten Baufortschritt geprüft — Abweichungen meldet der Zahlungswächter mit Fundstelle (§ 3 MaBV).
Sonderwünsche als Nachträge
Jeder Sonderwunsch wird Nachtrag mit Betrag, Datum und Beleg. Du siehst laufend, was die Wunschliste wirklich kostet — nicht erst in der Schlussrate.
Nebenkosten neben dem Kaufpreis
Grunderwerbsteuer, Notar, Küche, Umzug, Außenanlagen in Eigenregie: Alles, was der Bauträgervertrag nicht enthält, bekommt eigene Positionen — dein echtes Projektbudget statt nur des Kaufpreises.
Finanzierung im Takt der Raten
Raten-Fälligkeiten treffen in der Liquiditätssicht auf deine Darlehensabrufe — du siehst, wann die Bank was auszahlen muss und ob Bereitstellungszinsen drohen.
So startest du: Projekt „Kauf vom Bauträger“ anlegen → Kaufpreis und Ratenplan aus dem Vertrag erfassen → Sonderwunschliste als Nachträge anlegen. Ab der ersten Rate prüft BOB automatisch mit.
Die Makler- und Bauträgerverordnung regelt, wie Bauträger Käufergeld annehmen dürfen: nach Baufortschritt in bis zu 13 definierten Stufen (z. B. 30 % nach Beginn der Erdarbeiten bei Grundstücksanteil, 28 % nach Rohbaufertigstellung), zusammengefasst in höchstens sieben Teilbeträgen — und keine Zahlung ohne die Voraussetzungen aus § 3 MaBV, etwa die Vormerkung im Grundbuch.
BOB prüft die Rechenseite: Rate gegen Stufe, Prozentsatz, Reihenfolge und das, was du als erreicht bestätigt hast. Ob der Rohbau wirklich fertig ist, bestätigst du — im Zweifel mit einem Baubegleiter. BOB sorgt dafür, dass du die Frage stellst, bevor das Geld fließt.
Verträge weichen in der Praxis ab, zulässig sind nur Aufteilungen im Rahmen der MaBV. BOB bildet deinen konkreten Vertragsplan ab und zeigt zusätzlich, wo er von den Regelgrenzen abweicht — eine gute Grundlage für das Gespräch mit Bauträger oder Anwalt vor der Unterschrift.
Gerade dann: Der Kaufpreis ist nur ein Teil deiner echten Kosten. Küche, Bodenbeläge in Eigenleistung, Außenanlagen, Umzug, Nebenkosten und Sonderwünsche macht niemand für dich — zusammen sind das regelmäßig 10–20 % obendrauf, und genau dort reißen Budgets.