Ist dieser Abschlag okay? Prüfe ihn, bevor du zahlst.

Beim Verbraucherbauvertrag steht dir bei der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheit von 5 % zu (§ 650m Abs. 2 BGB), und Abschläge dürfen vor der Abnahme 90 % der Vergütung nicht übersteigen. Dieser Prüfer rechnet mit exakt derselben Engine wie der Zahlungswächter in BOB — Vertragssumme, Nachträge, bisherige Zahlungen, neue Rechnung.

Stand: Gesetzesstand § 650m BGB / § 3 MaBV, geprüft 09/2026

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1 Hinweis vom Zahlungswächter

Dir steht eine Sicherheit von 5 % zu

Bei der ersten Abschlagszahlung muss dir der Unternehmer eine Sicherheit von 5 % der Vertragssumme leisten, als Bürgschaft oder als Einbehalt: 12.000,00 €.

§ 650m BGB ↗

Allgemeiner Hinweis, keine Rechtsberatung. Im Zweifel: Verbraucherzentrale, Bauherren-Schutzbund, VPB oder Fachanwalt.

So rechnet dieser Rechner

  1. 01

    Dein Fall als Mini-Projekt

    Aus deinen Eingaben baut der Prüfer denselben Projekt-Schnappschuss, mit dem auch die App rechnet: ein Auftrag, genehmigte Nachträge, bisherige Abschläge und die neue Rechnung als geplante Zahlung.

  2. 02

    Dieselben Regeln wie in BOB

    Darauf laufen die Zahlungswächter-Regeln aus BOBs Kern-Engine: 5-%-Sicherheit bei der ersten Abschlagszahlung, 90-%-Grenze vor der Abnahme, Rechnung über Auftragssumme — mit denselben Hinweistexten und Normzitaten wie in der App.

  3. 03

    Hinweis statt Urteil

    Jeder Treffer nennt Regel, Betrag und Fundstelle im Gesetz. BOB gibt allgemeine Hinweise mit Quelle — keine Rechtsberatung. Im Zweifel: Verbraucherzentrale, Bauherren-Schutzbund, VPB oder Fachanwalt.

  4. 04

    Bauträger? Eigener Weg.

    Beim Kauf vom Bauträger gilt der MaBV-Ratenplan mit bis zu 13 Raten aus festen Vomhundertsätzen. Das lässt sich nur gegen den vollständigen Ratenplan prüfen — in BOB hinterlegst du ihn einmal, danach wird jede Rate automatisch geprüft.

Allgemeiner Hinweis, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind dein Vertrag und der Einzelfall; im Zweifel Verbraucherzentrale, Bauherren-Schutzbund, VPB oder Fachanwalt.

Häufige Fragen

Bei einem Verbraucherbauvertrag muss dir der Unternehmer bei der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheit für die rechtzeitige, mängelfreie Herstellung in Höhe von 5 % der vereinbarten Gesamtvergütung leisten (§ 650m Abs. 2 BGB) — als Bürgschaft oder als Einbehalt. Bei 240.000 € Auftragssumme sind das 12.000 €. Steigt die Vergütung durch Nachträge um mehr als 10 %, steht dir für den Mehrbetrag eine weitere Sicherheit von 5 % zu.

Abschlagszahlungen dürfen beim Verbraucherbauvertrag zusammen 90 % der vereinbarten Gesamtvergütung einschließlich genehmigter Nachträge nicht übersteigen (§ 650m Abs. 1 BGB). Die letzten mindestens 10 % zahlst du erst nach der Abnahme — das ist dein wichtigstes Druckmittel für die Mängelbeseitigung.

Für Einzelaufträge gilt § 632a BGB: Der Handwerker kann Abschläge in Höhe des Wertes der erbrachten und vertragsgemäßen Leistung verlangen. Die 5-%-Sicherheit und die 90-%-Grenze aus § 650m BGB gelten dagegen nur für Verbraucherbauverträge — typischerweise den Bau eines ganzen Hauses aus einer Hand. Der Prüfer unterscheidet die beiden Fälle.

Erst prüfen, dann reden, dann zahlen: Liegt die Summe aller Rechnungen über Auftragssumme plus genehmigten Nachträgen, fehlt oft ein schriftlicher Nachtrag. Fordere ihn an, bevor du zahlst — mündliche Zusagen auf der Baustelle sind der häufigste Grund für Streit. In BOB siehst du die Überschreitung sofort an der Position.

Ja. Er importiert dieselbe Funktion aus BOBs Kern-Engine (evaluateGuards), die in der App jede Rechnung prüft, und zeigt dieselben Hinweistexte mit Normzitat. Was hier eine Momentaufnahme ist, läuft in BOB dauerhaft mit — bei jedem Beleg, jeder Zahlung und jedem Nachtrag.