Glossar
Bau-Deutsch, übersetzt.
60 Begriffe, die auf Baustellen, in Verträgen und Bankgesprächen fallen — jeder in unter einer Minute erklärt, mit dem ersten Satz als Definition und Querverweisen zum Weiterlesen.
A
AbnahmeDie Abnahme ist die Erklärung des Bauherrn, dass das Werk im Wesentlichen vertragsgerecht hergestellt ist .AbschlagszahlungEine Abschlagszahlung ist eine Teilzahlung während der Bauausführung, bemessen am Wert der bereits erbrachten Leistung (§ 632a BGB).AuflassungsvormerkungDie Auflassungsvormerkung ist eine Eintragung im Grundbuch, die deinen Anspruch auf Eigentumsübertragung sichert, bevor du als Eigentümer eingetragen bist.AußenanlagenAußenanlagen sind alle Bauleistungen außerhalb des Gebäudes: Zufahrt und Wege, Terrasse, Carport oder Garage, Zäune, Geländemodellierung, Rasen und Pflanzung.
B
BaubeschreibungDie Baubeschreibung definiert, was der Unternehmer schuldet: Konstruktion, Materialien, Ausstattung, Technik .BaugenehmigungDie Baugenehmigung ist die behördliche Erlaubnis, ein Bauvorhaben nach den eingereichten Plänen auszuführen.BauhandwerkersicherungDie Bauhandwerkersicherung (§ 650f BGB) ist das Spiegelbild deiner Sicherheiten: Der Unternehmer kann für seine noch nicht gezahlte Vergütung eine Sicherheit verlangen .BaulastEine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsicht .BauleistungsversicherungDie Bauleistungsversicherung deckt Schäden am entstehenden Bauwerk während der Bauzeit .BaunebenkostenBaunebenkosten sind alle Projektkosten, die nicht im Bauwerk selbst stecken: Planung und Statik, Genehmigungen, Gutachten, Vermessung, Versicherungen, Baustrom sowie die Kaufnebenkosten des Grundstücks (Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch, Makler).BautagebuchDas Bautagebuch dokumentiert den Baustellenverlauf: Datum, Wetter, anwesende Firmen, ausgeführte Arbeiten, Besonderheiten, Fotos.BautenstandsberichtDer Bautenstandsbericht dokumentiert den erreichten Baufortschritt eines Projekts .BauträgerEin Bauträger verkauft Grundstück und noch zu errichtendes Gebäude aus einer Hand .BauzeitenplanDer Bauzeitenplan ordnet die Gewerke auf der Zeitachse: wer wann beginnt, was parallel läuft, welche Abhängigkeiten gelten (Estrich erst nach Rohinstallation, Beläge erst nach Estrich-Trocknung).BeleihungswertDer Beleihungswert ist der Wert, den die Bank deiner Immobilie langfristig und vorsichtig beimisst .BemusterungDie Bemusterung ist der Termin (oder Prozess), bei dem du die konkrete Ausstattung deines Hauses auswählst: Fliesen, Böden, Sanitärobjekte, Türen, Schalterprogramme.BereitstellungszinsBereitstellungszinsen berechnet die Bank auf den Teil des Darlehens, den du noch nicht abgerufen hast .BodengutachtenDas Bodengutachten (Baugrundgutachten) untersucht, was unter deinem Grundstück liegt: Tragfähigkeit, Wasserstand, Bodenklassen.BürgschaftDie Bürgschaft ist ein Sicherungsversprechen einer Bank oder Versicherung: Sie zahlt, wenn der Hauptschuldner ausfällt.
D
E
EigenkapitalEigenkapital ist der Teil der Projektkosten, den du ohne Kredit stemmst: Guthaben, Wertpapiere (mit Abschlag), Bausparguthaben, bereits bezahltes Grundstück .EigenleistungEigenleistung (die „Muskelhypothek“) ist Bauarbeit, die du selbst erbringst, um Lohnkosten zu sparen .EinbehaltEin Einbehalt ist ein Teil einer Rechnung, den du berechtigt zurückhältst .EnergieausweisDer Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes .ErdarbeitenErdarbeiten umfassen Aushub, Bodenabfuhr, Baugruben-Sicherung und Geländevorbereitung .ErschließungErschließung bezeichnet die Anbindung eines Grundstücks an öffentliche Netze: Straße, Wasser, Abwasser, Strom, Telekommunikation.EstrichEstrich ist die Bodenschicht zwischen Rohdecke und Bodenbelag .
F
FälligkeitFälligkeit ist der Zeitpunkt, ab dem eine Forderung gezahlt werden muss.Festpreis / PauschalpreisEin Pauschal- oder Festpreis vergütet eine definierte Leistung mit einer festen Summe .Förderung (KfW/BEG)Staatliche Förderung für Bauen und Sanieren läuft in Deutschland vor allem über die KfW und die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): zinsgünstige Kredite, Tilgungszuschüsse und Zuschüsse für Effizienzmaßnahmen.
G
Generalunternehmer (GU)Ein Generalunternehmer errichtet das gesamte Gebäude aus einer Hand und beschäftigt dafür eigene Nachunternehmer .GewährleistungGewährleistung (Mängelhaftung) ist die gesetzliche Pflicht des Unternehmers, Mängel seines Werks zu beseitigen.GewerkEin Gewerk ist ein abgegrenzter Leistungsbereich des Bauens, meist entlang der Handwerksberufe: Erdarbeiten, Maurer, Zimmerer, Dachdecker, Elektro, Sanitär, Estrich, Maler.GrundbuchDas Grundbuch ist das amtliche Register über Grundstücke: Eigentümer (Abteilung I), Lasten und Beschränkungen wie Wegerechte (Abteilung II) und Grundpfandrechte wie Grundschulden (Abteilung III).GrunderwerbsteuerDie Grunderwerbsteuer fällt beim Erwerb von Grundstücken an und ist Ländersache: Die Sätze reichen 2026 von 3,5 % (Bayern) bis 6,5 % (u.GrundschuldDie Grundschuld ist das Pfandrecht am Grundstück, mit dem Banken Baufinanzierungen absichern .
H
K
Kostenermittlung (DIN-276-Stufen)Kostenermittlung bezeichnet die zunehmend genaueren Kostenaussagen im Planungsverlauf: Kostenschätzung (früh, grob), Kostenberechnung (zur Entwurfsplanung), Kostenanschlag (vor der Vergabe, auf Angebotsbasis) und Kostenfeststellung (nach Abrechnung).KostenplanDer Kostenplan ist die strukturierte Gesamtübersicht aller Projektkosten .
L
M
MaBVDie Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) schützt Käufer, die an einen Bauträger zahlen, bevor ihnen die Immobilie gehört.MängelrügeDie Mängelrüge ist die förmliche Aufforderung an den Unternehmer, einen konkreten Mangel innerhalb einer gesetzten Frist zu beseitigen.MassivhausEin Massivhaus wird Stein auf Stein (Ziegel, Kalksandstein, Porenbeton) oder aus Beton errichtet .
N
NachfinanzierungEine Nachfinanzierung ist ein zusätzliches Darlehen während des laufenden Projekts, wenn das ursprüngliche Budget nicht reicht .NachtragEin Nachtrag ist eine Änderung des beauftragten Leistungsumfangs nach Vertragsschluss .NotaranderkontoDas Notaranderkonto ist ein Treuhandkonto des Notars, über das Kaufpreiszahlungen abgewickelt werden können: Du zahlst an den Notar, der erst auszahlt, wenn die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind.
R
S
SchlussrechnungDie Schlussrechnung ist die abschließende Abrechnung eines Auftrags: Gesamtvergütung inklusive genehmigter Nachträge, abzüglich aller Abschlagszahlungen und Einbehalte.SkontoSkonto ist ein Preisnachlass für schnelle Zahlung .StundenlohnarbeitenStundenlohnarbeiten werden nach tatsächlichem Zeitaufwand plus Material abgerechnet statt zum Einheits- oder Pauschalpreis .