Glossar
Baubeschreibung
Die Baubeschreibung definiert, was der Unternehmer schuldet: Konstruktion, Materialien, Ausstattung, Technik — beim Verbraucherbauvertrag ist sie gesetzlich vorgeschrieben und muss dir vor Vertragsschluss übergeben werden (Art. 249 EGBGB), inklusive verbindlicher Angaben zur Fertigstellung. Ihre Detailtiefe entscheidet über spätere Nachträge: „Sanitärobjekte weiß, Serie X oder gleichwertig“ ist prüfbar, „hochwertige Ausstattung“ nicht. Vor der Unterschrift lohnt der Satz-für-Satz-Abgleich mit deinen Erwartungen — und im Zweifel eine fachliche Prüfung.
Verwandte Begriffe
Begriffe kennen ist gut. Beträge im Griff haben ist besser.
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