Glossar
Abschlagszahlung
Eine Abschlagszahlung ist eine Teilzahlung während der Bauausführung, bemessen am Wert der bereits erbrachten Leistung (§ 632a BGB). Sie hält den Unternehmer liquide, ohne dass du für Ungebautes in Vorkasse gehst. Beim Verbraucherbauvertrag gelten zwei Schutzgrenzen: Alle Abschläge zusammen dürfen vor der Abnahme 90 % der Vergütung nicht übersteigen, und bei der ersten Abschlagszahlung steht dir eine Sicherheit von 5 % der Vertragssumme zu (§ 650m BGB). Jede Abschlagsrechnung verdient drei Prüffragen: Leistung erbracht? Summe im Rahmen? Sicherheit geleistet?
Verwandte Begriffe
Begriffe kennen ist gut. Beträge im Griff haben ist besser.
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