Glossar
Einbehalt
Ein Einbehalt ist ein Teil einer Rechnung, den du berechtigt zurückhältst — als Sicherheit oder wegen Mängeln. Die wichtigsten Fälle am Bau: die 5-%-Sicherheit bei der ersten Abschlagszahlung des Verbraucherbauvertrags (wenn keine Bürgschaft gestellt wird), der Druckzuschlag bei Mängeln (in der Regel das Doppelte der voraussichtlichen Beseitigungskosten, § 641 Abs. 3 BGB) und die mindestens 10 %, die vor der Abnahme gar nicht erst fällig werden. Einbehalte immer schriftlich begründen und dokumentieren — sie sind Verhandlungsmasse, kein Selbstzweck.
Verwandte Begriffe
Begriffe kennen ist gut. Beträge im Griff haben ist besser.
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