Glossar
Auflassungsvormerkung
Die Auflassungsvormerkung ist eine Eintragung im Grundbuch, die deinen Anspruch auf Eigentumsübertragung sichert, bevor du als Eigentümer eingetragen bist. Sie verhindert, dass der Verkäufer das Grundstück ein zweites Mal verkauft oder neu belastet. Beim Bauträgerkauf ist sie zentral: Nach § 3 MaBV darf der Bauträger Raten erst entgegennehmen, wenn die Vormerkung zu deinen Gunsten eingetragen ist. Faustregel: keine Zahlung ohne Vormerkung — der Notar bestätigt die Eintragung.
Verwandte Begriffe
Begriffe kennen ist gut. Beträge im Griff haben ist besser.
Kostenlos starten →