Glossar

Grundbuch

Das Grundbuch ist das amtliche Register über Grundstücke: Eigentümer (Abteilung I), Lasten und Beschränkungen wie Wegerechte (Abteilung II) und Grundpfandrechte wie Grundschulden (Abteilung III). Vor dem Kauf gehört ein aktueller Auszug auf den Tisch — was in Abteilung II und III steht, kaufst du mit. Beim Bauträgerkauf sichert die Auflassungsvormerkung deinen Übereignungsanspruch, und die Lastenfreistellung regelt, dass die Grundschulden des Bauträgers dich nicht treffen.

Verwandte Begriffe

Begriffe kennen ist gut. Beträge im Griff haben ist besser.

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