Glossar
Baulast
Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsicht — etwa Abstandsflächen des Nachbarn zu dulden oder eine Zufahrt dauerhaft freizuhalten. Sie steht nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis der Kommune (in Bayern übernehmen Grunddienstbarkeiten diese Funktion). Vor dem Grundstückskauf gehört deshalb neben dem Grundbuchauszug auch die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis eingeholt: Eine übernommene Baulast kann Bebaubarkeit und Wert erheblich beeinflussen.
Verwandte Begriffe
Begriffe kennen ist gut. Beträge im Griff haben ist besser.
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