Glossar
Gewährleistung
Gewährleistung (Mängelhaftung) ist die gesetzliche Pflicht des Unternehmers, Mängel seines Werks zu beseitigen. Beim Bauwerk beträgt die Verjährungsfrist nach BGB fünf Jahre ab Abnahme (nach VOB/B vier Jahre, wenn wirksam vereinbart). Praktisch heißt das: Abnahmedatum je Gewerk notieren, Fristen im Kalender führen und vor Fristablauf eine Begehung machen — Mängel schriftlich rügen stoppt die Uhr für diesen Mangel. Die Schlussrate erst nach mängelfreier Abnahme zu zahlen bleibt dein stärkster Hebel.
Verwandte Begriffe
Begriffe kennen ist gut. Beträge im Griff haben ist besser.
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