Glossar
Mängelrüge
Die Mängelrüge ist die förmliche Aufforderung an den Unternehmer, einen konkreten Mangel innerhalb einer gesetzten Frist zu beseitigen. Sie gehört schriftlich, mit Beschreibung (was, wo, seit wann), Fotos und Fristsetzung — und sie hemmt für diesen Mangel die Verjährung. Wichtig: erst rügen und Nacherfüllung verlangen, nicht sofort Dritte beauftragen; wer eigenmächtig ersatzvornimmt, riskiert auf den Kosten sitzen zu bleiben. Bei der Abnahme protokollierte Mängel plus Einbehalt sind die stärkste Kombination.
Verwandte Begriffe
Begriffe kennen ist gut. Beträge im Griff haben ist besser.
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