Glossar
Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer fällt beim Erwerb von Grundstücken an und ist Ländersache: Die Sätze reichen 2026 von 3,5 % (Bayern) bis 6,5 % (u. a. NRW, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Saarland). Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis — beim Bauträger regelmäßig inklusive Gebäude, beim getrennten Grundstückskauf mit späterem, unabhängigem Bauvertrag in der Regel nur das Grundstück (Stichwort einheitliches Vertragswerk). Fällig kurz nach Beurkundung; ohne Zahlung keine Unbedenklichkeitsbescheinigung, ohne die keine Eigentumsumschreibung.
Verwandte Begriffe
Begriffe kennen ist gut. Beträge im Griff haben ist besser.
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