Glossar
Nachtrag
Ein Nachtrag ist eine Änderung des beauftragten Leistungsumfangs nach Vertragsschluss — zusätzliche, geänderte oder entfallende Leistungen mit Preisfolge. Nachträge sind normal; unkontrolliert sind sie der leiseste Budget-Killer am Bau. Drei Regeln: Schriftform mit Betrag vor der Ausführung, bewusste Freigabe gegen den Kostenplan, und beim Verbraucherbauvertrag an die zusätzliche 5-%-Sicherheit denken, wenn Nachträge die Vergütung um mehr als 10 % erhöhen (§ 650m BGB). Genehmigte Nachträge erhöhen die Auftragssumme — und damit auch die 90-%-Grenze.
Verwandte Begriffe
Begriffe kennen ist gut. Beträge im Griff haben ist besser.
Kostenlos starten →