Glossar
Widerrufsrecht (Bauvertrag)
Beim Verbraucherbauvertrag hast du ein 14-tägiges Widerrufsrecht (§ 650l BGB), sofern der Vertrag nicht notariell beurkundet wurde — die Frist beginnt erst mit ordnungsgemäßer Belehrung, ohne Belehrung erlischt das Recht spätestens nach zwölf Monaten und 14 Tagen. Der Zweck: Schutz vor dem Sechsstellen-Vertrag aus dem Musterhaus-Besuch. Praktisch heißt das: Die zwei Wochen aktiv nutzen — Baubeschreibung prüfen lassen, Finanzierung festzurren, Vergleichsangebote ansehen. Beim Bauträger-Kaufvertrag (notariell) gibt es dieses Widerrufsrecht nicht.
Verwandte Begriffe
Begriffe kennen ist gut. Beträge im Griff haben ist besser.
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