Bauträger

Zahlungsplan beim Bauträger (MaBV) erklärt

BOB Redaktion2 Min. LesezeitAktualisiert:

Die kurze Antwort

Beim Bauträgerkauf regelt § 3 Abs. 2 MaBV den Zahlungsplan: 30 % nach Beginn der Erdarbeiten (bei enthaltenem Grundstück), danach nach Baufortschritt in 13 definierten Abschnitten — zusammengefasst in höchstens 7 Raten. Gezahlt wird erst, wenn Vormerkung, Baugenehmigung und die weiteren Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 MaBV erfüllt sind.

Beim Bauträgerkauf zahlst du hunderttausende Euro für ein Haus, das dir noch nicht gehört — die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) ist der gesetzliche Schutzmechanismus, der dieses Risiko begrenzt. Wer ihre Logik versteht, prüft jeden Zahlungsplan in fünf Minuten.

Bevor überhaupt Geld fließt: § 3 Abs. 1 MaBV

Der Bauträger darf Zahlungen erst entgegennehmen, wenn die Grundvoraussetzungen erfüllt sind — unter anderem:

  • der Kaufvertrag ist rechtswirksam (notariell beurkundet) und etwaige Rücktrittsrechte sind abgelaufen,
  • eine Auflassungsvormerkung zu deinen Gunsten ist im Grundbuch eingetragen,
  • die Lastenfreistellung ist gesichert (Freigabeversprechen der finanzierenden Bank des Bauträgers),
  • die Baugenehmigung liegt vor oder gilt als erteilt.

Fehlt eine dieser Voraussetzungen, ist die Zahlungsaufforderung unzulässig — egal, wie dringend der Bauträger klingt.

Der Ratenplan nach § 3 Abs. 2 MaBV

Die Verordnung definiert 13 Bauabschnitte mit festen Vomhundertsätzen. Umgerechnet auf die Gesamtsumme (bei enthaltenem Grundstück):

BauabschnittAnteil an der Gesamtsumme
Beginn der Erdarbeiten30,0 %
Rohbaufertigstellung inkl. Zimmererarbeiten28,0 %
Dachflächen und Dachrinnen5,6 %
Rohinstallation Heizung2,1 %
Rohinstallation Sanitär2,1 %
Rohinstallation Elektro2,1 %
Fenstereinbau inkl. Verglasung7,0 %
Innenputz (ohne Beiputz)4,2 %
Estrich2,1 %
Fliesen im Sanitärbereich2,8 %
Bezugsfertigkeit (Zug um Zug gegen Besitzübergabe)8,4 %
Fassadenarbeiten2,1 %
Vollständige Fertigstellung3,5 %

Zwei Zusatzregeln machen daraus deinen Prüfrahmen:

  1. Die Abschnitte dürfen zu höchstens 7 Teilbeträgen (Raten) zusammengefasst werden.
  2. Die Reihenfolge muss dem tatsächlichen Baufortschritt folgen — eine Rate wird fällig, wenn ihr Abschnitt erreicht ist, nicht wenn der Kalender es sagt.

Praktisch heißt das: Nimm den Zahlungsplan aus deinem Vertrag und ordne jede Rate den Abschnitten oben zu. Summen prüfen, erste Rate ≤ 30 %, höchstens 7 Raten — Abweichungen sind Verhandlungspunkte vor der Unterschrift, keine Fußnoten.

Die typischen Konfliktstellen

Die „bezugsfertig“-Rate: 8,4 % sind erst Zug um Zug gegen Besitzübergabe fällig — nicht vorher „damit die Übergabe schneller geht“. Die Schlussrate: 3,5 % für die vollständige Fertigstellung sind dein Hebel für Restarbeiten und Außenanlagen; wer sie früh zahlt, wartet auf die Fertigstellung deutlich länger. Sonderwünsche: Sie laufen neben dem MaBV-Plan und gehören einzeln dokumentiert — wie das sauber geht, zeigt Nachträge beim Bau kontrollieren.

So behältst du den Plan im Griff

Der MaBV-Plan ist ein Prüfschema — aber nur, wenn ihn jemand bei jeder Rate anwendet. In BOB hinterlegst du den Ratenplan einmal mit seinen Abschnitten; danach prüft der Zahlungswächter jede eingehende Rate automatisch gegen Prozentsatz, Reihenfolge und den von dir bestätigten Baufortschritt — und Sonderwünsche laufen als Nachträge mit, statt in der Schlussrechnung aufzutauchen. Was neben dem Kaufpreis noch auf dich zukommt, sortiert der Artikel Was kostet ein Hausbau?.

Allgemeine Informationen — keine Rechtsberatung. Bauträgerverträge prüft im Zweifel eine Fachanwältin, idealerweise vor der Beurkundung.

Quellen und Stand

Geprüft am 25.09.2026. Zahlen-Artikel werden vierteljährlich aktualisiert. Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Finanzberatung.

Häufige Fragen

Nein. Die erste Rate ist bei enthaltenem Grundstück auf 30 % der Gesamtsumme begrenzt (nach Beginn der Erdarbeiten); ohne Grundstücksanteil auf 20 %. Ein Zahlungsplan darüber verstößt gegen die MaBV — unterschreibe ihn nicht, sondern lass ihn anpassen.

Nicht zahlen, sondern schriftlich den Nachweis des Bautenstands verlangen — im Zweifel mit eigenem Baubegleiter prüfen. Die MaBV knüpft jede Rate an tatsächlichen Baufortschritt; Fälligkeit auf Zuruf gibt es nicht.

Meist nicht — sie werden separat vereinbart und oft mit eigener Fälligkeit berechnet. Behandle jeden Sonderwunsch wie einen Nachtrag: schriftlich, mit Betrag, vor der Ausführung. Sonst tauchen sie gesammelt in der Schlussrate auf.

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